DR. FRANCOIS UND KOLLEGEN
Rechtsanwälte
WIR VERTRETEN SIE VON A BIS Z
Das Agrarrecht besteht aus einer Vielzahl von Normen aus den unterschiedlichsten Rechtsbereichen, z.B.. BGB, Höfeordnung, Grundstücksverkehrsgesetz, BauGB, Tierschutzgesetz, Brennereiordnung, Flurbereinigungsgesetz, zahlreiche europäische und nationale Verordnungen und Richtlinien usw.. Der Landwirt als Unternehmer, Eigentümer, Pächter, Tierhalter, Bauherr, Milcherzeuger, Direktvermarkter, Arbeitgeber, Versicherungsnehmer, Antragsteller bei Behörden usw. ist von diesen Gesetzten und Normen immer stärker betroffen.
Durch das Europarecht wird das Recht darüber hinaus immer schwieriger und komplexer, so dass eine „laienhafte Sicht“ der Dinge in dem heutigen Paragraphendschungel häufig nicht mehr zu einem vernünftigen Ergebnis führt
ARBEITSRECHT
Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitserlaubnis- und Aufenthaltsgenehmigungsfragen
Arbeitsrecht
Arbeitsschutzrecht
Arbeitsverträge
Arbeitszeitmodelle
Auslandsentsendungen
Betriebsrenten
Betriebsübergänge- und stilllegungen
Betriebsvereinbarungen
Betriebsverfassungsrecht
Dienstvertragsrecht
Führungskräfte
Individualarbeitsrecht
Interessenausgleich und Sozialpläne
Internationales Arbeitsrecht
Kollektives Arbeitsrecht
Kündigungsschutzklagen
Mitarbeiterbeteiligungen
Mitbestimmungsrecht
Outsourcing
Pensionen
Sozialrecht
Tarifvertragsrecht
Unternehmensfusionen und - umstrukturierungen
Vergütungssysteme
Das Polizeirecht regelt das Verhältnis zwischen Staat und Bürger in Fällen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Das Polizeirecht wurde in den vergangenen Jahren noverliert und verschärft, insbesondere im Zuge der Terroristenverfolgung. Die Vertretung der Mandanten in diesen Fällen umfasst Fragen zur Eintrittsermächtigung, Verhältnismäßigkeit der Vollstreckungsmittel, Kostenerstattung und Entschädigung. Anlass für unsere Tätigkeit sind vielfach Ausreiseverbote, Durchsuchungen und Freiheitsentziehungen.
Durch das Europarecht wird das Recht darüber hinaus immer schwieriger und komplexer, so dass eine „laienhafte Sicht“ der Dinge in dem heutigen Paragraphendschungel häufig nicht mehr zu einem vernünftigen Ergebnis führt
PACHTVERTRAGSRECHT
Das Pachtvertragsrecht regelt das Verhältnis zwischen Verpächter und Pächter. Sei es das es lediglich um eine Grundstückspacht geht, um die Pacht eines Rechts (z. B. Milchkontigente) oder um die Pacht eines landwirtschaftlichen oder eines Handwerkerbetriebes. Bei der Gestaltung und Änderung der Vertragsverhältnisse sind wir behilflich. Wir vertreten im Falle der Kündigung, der Auseinandersetzung über die Abwicklung eines Pachtverhältnisses oder lediglich der Intervention des Verpächters in die Nutzungsrechte des Pächters. Bei Betriebspachtverhältnissen, welche die Lebensgrundlage eines Betriebes bilden, spielt das Pachtfortsetzungsverlangen eine große Rolle.
AMTSHAFTUNGSRECHT
Das Rechtsgebiet des Amtshaftungsrechts ist eng verbunden mit dem Verwaltungsrecht. Wird eine Behörde hoheitlich tätig, hat sie Verpflichtungen gegenüber dem Bürger. Sie hat jede vermeidbare Schädigung zu unterlassen, eine sachgerechte, ermessensfehlerfreie Stellungnahme zu einem Antrag abzugeben und einen solchen nicht zögerlich zu behandeln. Hat ein Beamter die Pflicht übernommen einen Rat oder eine Auskunft zu erteilen, muss diese richtig, klar, unmissverständlich und vollständig sein. Werden diese Pflichten verletzt, kann dies zu einem Amtshaftungsanspruch führen.
BANKRECHT
Die Kanzlei Dr. Francois & Kollegen berät Banken sowie insbesondere mittelständige Unternehmen in allen Bereichen des Bank- und Finanzrechts. Diese berät und vertritt bei aufsichtsrechtlichen Problemen ebenso wie bei Schwierigkeiten im Bereich arbeits- und zivilrechtlicher Fragen sowie zu etwaigen Haftungsansprüchen.
Bei Großbauvorhaben wie Straßenbau, Gewässerausbau, Eisenbahnbau, Flughafenausbau und dergleichen muss in der Regel ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Ein solches Verfahren hat Konzentrationswirkung. Das heißt mit diesem Verfahren werden sämtliche Genehmigungsverfahren erledigt. Für den Bürger bedeuten solche Vorhaben vielfach gravierende Einschnitte sei es durch Eigentumsverlust oder durch Verlust der Lebensqualität.
Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten im Planfeststellungsverfahren in allen Verfahrensstadien einschließlich sich anschließender Enteignungsverfahren und Entschädigungsfeststellungs-verfahren. Dabei kann die Kanzlei auf Erfahrungswerte zurückgreifen aus verschiedenen Großbauvorhaben sei es im Straßenbau, Eisenbahnbau, Flugplatzausbau aber auch im Rahmen des Bergbaus bzw. des Abbaus von Rohstoffen.
SOZIALRECHT
Das Sozialrecht befasst sich mit dem Recht aller staatlich eingerichteten Sozialversicherungen. Es handelt sich um einen eigenen Gerichtszweig. In diesem sind insbesondere folgende Themenbereiche von Bedeutung:
Krankenversicherungsrecht
Pflegeversicherungsrecht
Rentenversicherungsrecht
Recht der landwirtschaftlichen Alterskasse
Unfallversicherungsrecht, Recht der Berufsgenossenschaften
Arbeitsförderungsrecht SGB II, SGB III
Schwerbehindertenrecht
soziales Entschädigungsrecht, Opferhilfe
Bundesausbildungsförderung
Wohngeldrecht
Erziehungsgeldrecht
medizinische Gutachten
Die Rechtsmaterie ist komplex und ständigen Änderungen unterworfen.
Sind Sie in das Visier der staatlichen Strafverfolgungsbehörde geraten, sollten Sie nicht lange zögern und anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Umso früher desto besser. Denn Fehler sind schnell begangen und oftmals nur schwer zu bereinigen.
Das Strafrecht umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
- Wirtschaftsstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Umweltstrafrecht
- Außenwirtschaftsstrafrecht
- Medienstrafrecht
- Revisionsverfahren
- Internationales Strafrecht
-Ordnungswidrigkeitenrecht inklusive strafrechtliche Unternehmenshaftung
-vorbeugende strafrechtliche Beratung.
SUBVENTIONSRECHT, BEIHILFERECHT
Subventionen stellen für viele Betriebe, insbesondere in der Landwirtschaft, eine wesentliche finanzielle Stütze, wenn nicht sogar eine Existenzsicherung dar.
Die Anforderungen, welche die Administration einschließlich der EU-Kontrollbehörden an die Antragstellung der Zahlungen und an die Einhaltung der Auflagen stellen, sind für jeden Antragsteller eine Herausforderung.
Erschwerend kommt hinzu, dass die rechtlichen Grundlagen in der Regel ihren Ursprung im EU-Recht haben und sich die Rechtslage häufig ändert.
Die Kontrollbehörden streichen bei Formverstößen und gegebenenfalls Verstöße gegen Auflagen die Subventionen ein, kürzen diese, fordern zurück oder verhängen gegebenenfalls sogar Sanktionen.
Deshalb ist jedem Antragsteller anzuraten, die Anträge mit der notwendigen Sorgfalt auszufüllen, mit den notwendigen Belegen zu versehen und zu unterzeichnen. Ein besonderes Augenmerk gehört bei landwirtschaftlichen Subventionen den Flächenverzeichnissen.
Die Kanzlei Dr. Francois & Kollegen ist seit vielen Jahren auf diesem Bereich beratend und vertretend tätig. Zu den Kunden gehören überwiegend landwirtschaftliche Betriebe und Betriebe aus dem Mittelstand.
TIERSCHUTZRECHT
Betriebe mit Tierhaltung sehen sich in heutiger Zeit zahlreichen Vorschriften über die Art und Weise der Tierhaltung, Hygienevorschriften, Futtermittelüberwachung, Lebensmittelüberwachung und dergleichen ausgesetzt.
Insbesondere die Belange des Tierschutzes spielen in heutiger Zeit eine große Rolle. Auflagen an die bauliche Gestaltung von Ställen und Tierboxen sind genauso Themen des Tierschutzes, wie die Vornahme von Impfungen, die Pflege der Tiere und dergleichen.
Tierhalteverbote, Wegnahme von Tieren und deren Veräußerung stellen für tierhaltende Betriebe unter Umständen eine Existenzvernichtung dar.
Die Kanzlei berät und vertritt in allen diesen Angelegenheiten.
VERKEHRSRECHT
Ebenso häufig wie der Umfang des Straßenverkehrs in heutiger Zeit sind die damit verbundenen rechtlichen Auseinandersetzungen. Sei es im Falle des Verkehrsunfalles oder im Falle des Bußgeldverfahrens.
In dem Falle eines Verkehrsunfalles gilt es, schnell und effizient die Forderung durchzusetzen, um sich gegen unberechtigte Ansprüche zur Wehr zu setzen.
Im Bußgeldverfahren gelten kurze Fristen ! Wer sich gegen einen Bußgeldbescheid oder ein Fahrverbot wehren will, sollte zügig tätig werden.
Sollten Sie mit einem Verkehrsunfall konfrontiert sein, bitten wir zu einem Gespräch folgende Unterlagen / Informationen mitzubringen:
a) Daten der Unfallbeteiligten: Hierzu gehören alle am Unfall beteiligten Personen und deren Fahrzeuge nebst Kennzeichen. Des weiteren werden Angaben zu Ihrem Fahrzeug benötigt, nämlich Bezeichnung des PKW nach Fabrikat, Typ, Hubraum und Leistung, sowie Baujahr.
b) Datum des Unfallgeschehens: Erforderlich ist die genaue Bezeichnung des Unfallortes (Straßenamen und Örtlichkeit). Diese Daten werden für die Bestimmung der zuständigen Polizeistation und eventuell für die Bestimmung des Gerichtsortes benötigt. Erforderlich sind des weiteren Angaben zum Unfalldatum und Unfallzeitpunkt.
c) Unfallschilderung: Hier empfiehlt sich die Anfertigung einer Handskizze.
Im Falle eines Bußgeld- oder Strafverfahrens bringen Sie bitte den Bußgeldbescheid, den Strafbefehl oder die Ladung zur Polizei oder zu Gericht zum Termin mit.
VERSICHERUNGSRECHT
Das Versicherungsrecht regelt das Verhältnis zwischen dem Versicherten und einem privaten Versicherungsunternehmen. Das Versicherungsrecht wird bestimmt durch Versicherungsvertragsgesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Pflichtversicherungsgesetz, aber auch durch allgemeine und besondere Versicherungsbedingungen. Probleme treten auf bei der Beendigung des Vertrages, sei es durch Anfechtung oder Rücktritt der Versicherung, oder bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer. Schließlich sind auch Obliegenheitsverletzungen immer wieder Thema der Auseinandersetzung. Da in heutiger Zeit auch die Versicherungsunternehmen einem Sparzwang unterliegen, werden immer wieder Leistungen eingestrichen, oft zu unrecht.
Insgesamt ist die Materie des Versicherungsrechts für den juristischen Laien schwierig und unüberschaubar. Deshalb empfehlen wir in Fällen der Auseinandersetzung mit der Versicherung, möglichst schnell juristischen Rat einzuholen. Im Versicherungsrecht sind Ausschluss- und Verjährungsfristen zu beachten.
ÖFFENTLICHES BAURECHT
Die Kanzlei ist in allen Fragen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts tätig. Hierzu gehört die Beratung und Vertretung bei der Erteilung und Anfechtung von Baugenehmigungen, die Überprüfung von Bebauungsplänen, Zurückstellungsbescheiden, Änderungssperren und dergleichen. Die Kanzlei berät auch Investoren, Städte und Gemeinde bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, bei dem Entwurf städtebaulicher Satzungen sowie beim Abschluss städtebaulicher Verträge. Diese begleitet auch die Ansiedlung von Gewerbe-, Industrie- und Einkaufsbetrieben.
PRIVATES BAURECHT
Zu unseren Kunden gehören Architekten, Ingenieure, Projektentwickler, Bauunternehmer und Bauhandwerker. Wir beraten und vertreten diese in allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Planung, Genehmigung, Entwicklung und Ausführung baulicher Vorhaben. Zu den Tätigkeitsfeldern gehören zudem Gewährleistungsansprüche, Sicherungshypotheken, aber auch die Gestaltung von Werkverträgen, Projektentwicklungsverträgen, Gesellschafterverträgen und dergleichen.
BRENNEREIRECHT
Das Brennereirecht ist traditionell geprägt durch das so genannte Branntweinmonopol. Dieses garantiert auf der einen Seite sichere Einnahmen bei den Brennereibetrieben, auf der anderen Seite besteht aber auch eine erhebliche Kontrolldichte durch die Behörden.
In diesem Zusammenhang stellen sich vielfach rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Brennerei oder deren Betrieb. Ebenso traditionell spielt die Vertrauenswürdigkeit des Brenners eine große Rolle. Steht diese in Frage, droht der Entzug der Vergünstigung unter Abfindung zu brennen. Außerdem drohen Strafverfahren.
ENTEIGNUNGSRECHT
Wird eine Straße gebaut, eine Eisenbahnlinie neu geschaffen, ein Baugebiet erweitert und wird zu diesen Zwecken Land benötigt, führt dies zu einem Enteignungsverfahren. Wir beraten in diesem Falle Eigentümer und Nutzungsberechtigte z. B. Pächter und Mieter in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Enteignungsverfahren, der vorzeitigen Besitzeinweisung oder der Entschädigungsfeststellung.
ENTSCHÄDIGUNGSRECHT
In allen Fragen, in denen durch hoheitliche Eingriffe Personen, Unternehmen, Eigentümer, Mieter oder Pächter finanziell Nachteile erleiden, ist die Kanzlei kompetenter Ansprechpartner. Die Betroffenheit kann vorliegend durch die Ausweisung eines Baugebietes, den Bau einer Straße oder einer Eisenbahnlinie, den Ausbau eines Flughafens, der Ausweisung eines Naturschutzgebietes oder eines Wasserschutzgebietes. Die Kanzlei war insoweit an mehreren Großvorhaben beteiligt, wie Garzweiler II, ICE Neubaustrecke Rhein Main-Köln, Ausbau A 1 und A 61 usw.
ERBRECHT
Wir beraten und vertreten in allen Fragen des Erbrechts. Hierzu gehören Testamentsgestaltung, Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungs-ansprüchen, Testamentsvollstreckung, Geltendmachung der Ansprüche als Erbe und dergleichen.
Möchten Sie Ihren Nachlass regeln oder möchten Sie ein Testament gestalten. Haben Sie Fragen zu steuerrechtlichen Folgen.
Wir beraten/vertreten Sie gerne in allen Angelegenheiten des Erbrechts.
FAMILIENRECHT
Wir sind in allen Fragen des Familienrechts tätig. Sei es Eherecht, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Abstammungsfragen, Adoption oder die Vertretung in familiengerichtlichen Verfahren.
FISCHEREIRECHT
Die Kanzlei vertritt in allen Fragen des Fischereirechts, sei es Fragen des Pachtrechts, des Genossenschaftsrechts oder der Abgrenzung von Fischereigebieten.
GESELLSCHAFTSRECHT
Die Kanzlei berät und vertritt mittelständige Unternehmen und familiengeführte Personengesellschaften in allen Fragen der Gesellschaftsstruktur bis hin zum Generationswechsel in Familiengesellschaften. Die Kanzlei ist beratende und unterstützend tätig bei der Vorbereitung und Durchführung von Versammlungen, beim Wechsel der Geschäftsleitung usw. Diese vertritt Gesellschafter, Vorstände und Führungskräfte, welche in Regress genommen werden sowie bei Anfechtungsklagen, Spaltungen und Formwechsel.
MILCHRECHT UND MILCHPRÄMIENRECHT
Seit 1984 gibt es die Milchquoten, auch Milchreferenzmenge oder Milchkontigent genannt.
Im Rahmen der EU Garantiemengenregelung wurde jedem EU Mitgliedsstaat eine feste Produktionsquote für Milch zugewiesen. In Deutschland wurde diese Quote auf die einzelnen milcherzeugenden Betriebe verteilt, so dass die Quoten einzelbetrieblich verwaltet werden. Überlieferungen an Milch werden sanktioniert. Der Ankauf sowie die Übertragung der Quoten, deren Veräußerung, Einzug, Festlegung der Superabgabe wegen Überlieferung usw. werfen vielfältige rechtliche Probleme auf. Die Kanzlei ist in diesem Rechtsgebiet seit vielen Jahren tätig. Zu den Mandanten gehören insbesondere Milchproduzenten und Molkereien.
Die Promotionsarbeit von Herr Dr. Francois befaßt sich mit diesem Thema.
WILDSCHADENSERSATZRECHT UND JAGDRECHT
Insbesondere das Wildschadensersatz-verfahren ist mit seinen spezifischen formellen Hürden und Fristen eine echte Herausforderung, weshalb man möglichst frühzeitig rechtliche Unterstützung beiziehen sollte.
Themen sind jedoch auch typische Jagdrechtliche Fälle wie beispielsweise Die Abgrenzung eines Jagdgebietes.
WIRTSCHAFTSVERWALTUNGSRECHT
Das Wirtschaftsverwaltungsrecht ist Bestandteil des öffentlichen Rechts, worin die Kanzlei eine langjährige Kompetenz besitzt. Die Beratung und Vertretung der Mandanten umfasst die öffentlich-rechtliche Projektentwicklung, das Fachplanungs-, Umwelt- und Beihilfe-, sowie Vergaberecht. Die Kanzlei betreut die Ansiedlung von
Gewerbe-, Industrie- und großflächigen Einzelhandelsbetrieben einschließlich land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, sowie die Errichtung von Wohnanlagen. Die Kanzlei begleitet Investoren bei allen Fragen des Bau- und Planungsrechts, bei raumordnungsrechtlichen Verfahren, Aufstellung, bzw. Änderung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, Ausfertigung städtebaulicher Verträge mit Gemeinden, sowie die Beratung im Baugenehmigungsverfahren.
Ziel der Beratung ist in erster Linie die Konfliktvermeidung. Die Kanzlei verfügt aber auch über umfangreiche Kenntnisse im Bereich der Prozessführung auch vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Beraten werden nicht nur Privatpersonen, sondern auch mittelständische Unternehmen, sowie verschiedene Verbände, aber auch Körperschaften des öffentlichen Rechts zu allen Fragen des öffentlichen Wirtschaftsrechts.
INKASSORECHT UND ZWANGSVOLLSTRECKUNG
Für jedes Unternehmen ist der Forderungseinzug ein zeitaufwendiges, aber auch lästiges Unterfangen. Scheitern außergerichtliche Bemühungen, ist der Gerichtsweg oft unvermeidbar. Deshalb macht es Sinn, die Inkassoaktivitäten auszulagern und eine Anwaltskanzlei damit zu beauftragen.
Die Kanzlei verfügt seit vielen Jahren über gute Erfahrungen im Mahn- und Vollstreckungswesen.
Die in diesem Bereich tätigen Mitarbeiter verfügen über besondere Erfahrungen in diesem Bereich. Entscheidende Vorteile eines professionellen Inkassoeinzuges sind,
1. Entlastung der eigenen Mitarbeiter,
2. Beschleunigung des Forderungseinganges,
3. zeitliche Begrenzung der Außenstände,
4. Minimierung von Forderungsverlusten.
Wir beraten und vertreten Sie bei Forderungseinzügen sowohl in der außergerichtlichen- als auch ggf. in der gerichtlichen Tätigkeit.